Barrierefreiheit
Ihre Kundschaft ist nicht durchweg dreißig. Danach ist diese Seite gebaut, und Ihre auch.
Barrierefrei klingt nach Rampe und Aufzug. Im Netz heißt es etwas Nüchterneres: dass eine Seite auch dann noch funktioniert, wenn jemand schlecht sieht, die Maus nicht ruhig halten kann, das Telefon in der prallen Sonne hält oder einfach fünfundsiebzig ist.
Das ist keine Randgruppe. Etwa ab fünfzig lässt bei fast jedem die Nahsicht nach. Das ist keine Krankheit, das ist Alter, und es betrifft irgendwann jeden. Genau diese Leute rufen bei Ihnen an, wenn die Heizung ausfällt.
Was ich dafür tue
Nichts davon ist ein Zusatz, den Sie buchen. Es ist die Art, wie ich baue, und es ist bei jedem Paket dabei. Die Werte stammen aus einer Messung dieser Seite:
- Schrift beginnt bei 20 Pixeln und wächst auf größeren Bildschirmen auf 22. Kleiner wird sie nirgends.
- Fließtext erreicht einen Kontrast von 5,7:1, dunkle Schrift auf dem Gelb sogar 13,3:1. Gefordert sind 4,5:1.
- Alles ist mit der Tastatur bedienbar, mit sichtbarem Rahmen um das, was gerade dran ist.
- Ganz oben liegt eine Sprungmarke, die direkt zum Inhalt führt, am Menü vorbei.
- Jede Schaltfläche ist mindestens 44 Pixel hoch, auch auf dem Telefon.
- Bewegung gibt es nur, wenn das Betriebssystem sie erlaubt. Wer sie abgeschaltet hat, bekommt keine.
- Die Seite funktioniert vollständig ohne JavaScript.
- Helle und dunkle Fassung, beide auf Kontrast geprüft, nicht nur die eine.
- Kein Cookie-Banner, das jemand erst wegklicken muss, bevor er etwas lesen kann.
Was Sie davon haben
Eine Seite, die für schlechte Augen gebaut ist, ist auch für gute besser. Große Schrift liest sich schneller. Kräftige Kontraste funktionieren auf der Baustelle bei Sonne. Was ohne Maus bedienbar ist, ist mit dickem Handschuh am Telefon ebenfalls bedienbar.
Dazu ein Nebeneffekt, der oft übersehen wird: Suchmaschinen lesen eine Seite ähnlich wie ein Vorleseprogramm. Saubere Überschriften und beschriebene Bilder helfen beiden.
Was das Gesetz sagt
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Zurzeit wird damit viel geworben, und oft mit dem Beiklang, jeder Betrieb müsse jetzt handeln. Das ist in den meisten Fällen nicht richtig.
Das Gesetz nimmt Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen ausdrücklich aus: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Das trifft auf die allermeisten Handwerksbetriebe zu. Eine Website, auf der Sie Ihre Leistungen zeigen und Ihre Nummer nennen, ohne dass dort etwas bestellt oder gebucht wird, fällt ohnehin nicht in den Bereich, den das Gesetz regelt.
Ich verkaufe Ihnen das also nicht als Pflicht. Ich baue es so, weil es besser ist, und weil ich es ohnehin kann. Sollte Ihr Betrieb wachsen oder sollten Sie einmal einen Shop anschließen, sieht die Lage anders aus. Dann sagen Sie mir Bescheid, und wir schauen es uns an.
Das ist meine Einschätzung als Handwerker meines Fachs, keine Rechtsberatung. Wenn für Sie etwas davon abhängt, fragen Sie einen Anwalt.
Was ich nicht behaupte
Es gibt Prüfwerkzeuge, die eine Seite automatisch untersuchen. Diese hier läuft ohne Fehlerbefund durch. Ich hänge mir dafür trotzdem kein Siegel an die Wand, und zwar aus einem Grund, den die Leute hinter dem bekanntesten dieser Werkzeuge selbst nennen: Das Fehlen von Fehlern bedeutet nicht, dass eine Seite barrierefrei ist. Eine Maschine kann sehen, ob ein Bild eine Beschreibung hat. Ob die Beschreibung stimmt, sieht nur ein Mensch.
Was hier steht, sind deshalb gemessene Werte und beschriebene Arbeit. Eine Prüfung durch eine anerkannte Stelle ist es nicht, und ich gebe sie auch nicht als solche aus.
Wenn Sie eine Barriere finden
Dann sagen Sie es mir. Auf dieser Seite oder auf einer, die ich für einen Betrieb gebaut habe, ist mir beides gleich wichtig. Rufen Sie an unter 0175 8507268 oder schreiben Sie an alexander@ladenfront.de.
Ich antworte, und wenn es sich um einen Fehler handelt, behebe ich ihn, ohne dass das etwas kostet.